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Mai 2014

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 tritt ab 1. Mai in Kraft – Was ändert sich?

Ab dem 1. Mai 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft und bedeutet damit umfassende Änderungen für bestehende Immobilien und deren Eigentümer.
Die EnEV 2014 schreibt die Stilllegung von Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 verbaut wurden, vor. Des Weiteren dürfen Heizungsanlagen die nach dem 1. Januar 1985 verbaut wurden nicht länger als 30 Jahre betrieben werden.
Dieser Vorschrift ausgenommen sind Niedertemperatur- sowie Brennwertkessel.

Eine weitere bedeutende Vorschrift der EnEV 2014 für Bestandsimmobilien ist die Dämmung der obersten Geschossdecke. Diese müssen bis spätestens Ende 2015 durch wärmedämmende Maßnahmen vor dem Wärmeverlust an unbeheizte Gebäudeteile geschützt werden. Anzuwenden ist dies auch für Decken von Räumen, die direkt unter nicht-beheizten und ungedämmten Dachgeschossräumen liegen. Ist das Dach ausreichend gedämmt, sind die Mindestdämmvorschrift erfüllt und weitere Maßnahmen damit hinfällig.

Im Verkaufs- und Vermietungsfall müssen Immobilieninserate ab dem 1. Mai 2014 genaue Angaben des Energieausweises enthalten. Hierzu zählen Angaben zu der Art des Ausweises, dem Erstellungsdatum, dem Energieverbrauchskennwert sowie der Kalkulation der Energieerzeugung des Warmwasserbedarfes. Werden die Angaben nicht Vorschriftsgemäß gemacht, drohen dem Verkäufer oder Vermieter erheblich Geldbußen.
Bereits bei Besichtigungen müssen Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis vorlegen oder aushängen. Bei Vertragsabschluss muss ein Exemplar zumindest in Kopie an den Mieter oder neuen Eigentümer überreicht werden.
Das Erscheinungsbild des Energieausweises ändert sich geringfügig ab dem 1. Mai 2014. Neu ist die Einteilung in Energieeffizienzklassen in Abhängigkeit des Energieverbrauchswertes der Immobilie. Die Klassifizierung erfolgt ähnlich wie bei Elektrogeräten durch die Zuweisung der Buchstaben A-H. Energieausweise mit Ausstellungsdatum vor dem 1. Mai 2014 behalten weiterhin Ihre Gültigkeit.

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